Beste Antwort
Abstinenztage erstrecken sich derzeit nicht auf die gesamte Fastenzeit. nur Aschermittwoch und Fastenfreitag. Daher kann ein Katholik an jedem Tag in der Fastenzeit, der nicht Aschermittwoch oder Freitag ist, Hühnchen oder anderes Fleisch essen. Früher wurde das Gesetz auf jeden Freitag ausgedehnt, der kein liturgisches Fest (Fest) und alle Wochentage und Samstage in der Fastenzeit war, aber es wurde auf die derzeitige Position nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gelockert.
Der Grund für diese Sparmaßnahmen ist, dass es eine Art „Standard“ Askese ist, die von praktisch allen gesunden Menschen übernommen werden kann. Es ist eine Möglichkeit, sich regelmäßig etwas als eine Angelegenheit spiritueller Praxis zu verweigern, was im Christentum eine lange Praxis ist. Die Fastenzeit ist aufgrund ihres traurigen und bußfertigen Charakters im Allgemeinen die Zeit der Sparmaßnahmen. Deshalb wird sie auch in dieser Zeit beibehalten.
Ich hoffe, das hilft.
Antwort
Ja. Nach geltendem Recht sind die einzigen Tage, an denen Katholiken auf Fleisch verzichten müssen, der Aschermittwoch und alle Freitage in der Fastenzeit (einschließlich Karfreitag). So bleiben 6 von 7 Tagen, an denen Hühnchen gegessen werden kann. Wenn Sie versuchen, nach diesen Freitagen in der Fastenzeit zu fragen, lautet die Antwort nein. Huhn gilt als Fleisch.
Fisch ist nicht, weil wir der jüdischen Idee von Fleisch gefolgt sind, die keinen Fisch enthält. Im Laufe der Zeit wurde die Antwort verfeinert und optimiert. Derzeit ist die vorherrschende Interpretation, dass warmblütige Tiere Fleisch sind; kaltblütige Tiere sind es nicht.